Heilberuf: Erwerbstätigkeit zur Behandlung von Kranken
Ein Heilberuf ist eine Erwerbstätigkeit bei der kranke, verletzte oder behinderte Menschen behandelt werden. Zu den Heilberufen zählen meist Berufe mit staatlich geregelten Ausbildungen und Prüfungen. Häufig liegen sie in den diversen Teilbereichen der Medizin und der Therapie.
Bei Heilberufen können prinzipiell die akademischen Berufe wie Arzt von den nicht akademischen Berufen wie Heilpraktiker unterschieden werden. In der Regel beschreibt dieser allgemeine Begriff jedoch staatlich anerkannte Berufe, welche die Behandlung von Kranken erlauben.
Definition und Berufsbild
Als Heilberuf wird eine Berufsgruppe im Gesundheitsbereich bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Oberbegriff für Tätigkeiten zur Behandlung von erkrankten oder verletzten Menschen.
Die Ausübung von Heilberufen ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Neben den akademischen Berufen, welche meist ein abgeschlossenes Studium erfordern, zählt auch der Heilpraktiker als Heilberuf. Das Heilpraktikergesetz und die Berufskammern sorgen für einheitliche Wissensstandards.
Da der Heilberuf sich mit Gesundheit und Krankheit beschäftigt, unterliegt er gewissen Richtlinien. So bestehen bei vielen der angehörigen Berufe die ärztliche Schweigepflicht und genaue Regelungen, welche Krankheiten oder Störungen behandelt werden dürfen und welche einen speziellen Facharzt erfordern.
Typische Heilberufe
Es gibt viele verschiedene Arten von Heilberufen mit jeweils unterschiedlichen Einsatzgebieten und Fachrichtungen. Der Heilberuf kann wiederum unterteilt werden in den akademischen Heilberuf, den speziellen Heilberuf und den Medizinalfachberuf.
Der Heilpraktiker bedarf keiner akademischen Ausbildung, wobei er die Heilkunde dann auch nur mit Einschränkungen ausüben darf. Zu den speziellen Heilberufen zählen wiederum Berufe aus dem Bereich der Psychologie und Psychotherapie wie etwa der Musiktherapeut.
Akademische Heilberufe
- Arzt
- Apotheker
- Psychotherapeut
Medizinalfachberufe
- Altenpfleger
- Physiotherapeut
- Masseur und medizinischer Bademeister
Aufgabenbereiche und Abgrenzungen
Die Aufgabenbereiche unterscheiden sich je nach Heilberuf. So gibt es Berufe, die Krankheiten heilen, Kranke pflegen oder körperliche und seelische Verletzungen behandeln. Da darunter auch viele spezialisierte Heilberufe mit eingegrenztem Fachbereich existieren, ist ein gegenseitiges Zusammenspiel der einzelnen Heilberufe üblich.
Der Beruf des Heilpraktikers nimmt unter den Heilberufen eine Sonderstellung ein. Aufgrund der fehlenden staatlich geregelten Ausbildung, unterliegt die Behandlung der Patienten bestimmten Vorschriften. So behandeln Heilpraktiker beispielsweise keine meldungspflichtigen Infektionskrankheiten.
Bei den Massageberufen zählt nur der Masseur und medizinische Bademeister als Heilberuf. Andere Berufsbezeichnungen oder Zertifikate, wie etwa Massagetherapeut, sind gesetztlich nicht geschützt und untersagen in der Regel die Behandlung von Kranken.