Rehabilitation: Wiederherstellung nach Krankheit oder Unfall

Rehabilitation als WiederherstellungDie Rehabilitation bezeichnet die Wiedereingliederung nach Erkrankungen und Unfällen.(1)

Die Rehabilitation, die umgangssprachlich auch als Reha bezeichnet wird, basiert insbesondere auf den drei Kategorien Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie. Dabei handelt es sich laut Definition des Sozialgesetzbuches um Heilmittel bzw. äußerliche Behandlungsmethoden, die ein Arzt im Rahmen der Therapie von bestimmten Erkrankungen verordnen kann.(2)

Mit Hilfe der Rehabilitation sollen Betroffene soweit wie möglich wieder am beruflichen, kulturellen und sozialen Leben teilnehmen können.(1)

Begriffsdefinition und Grundlagen

Im Rahmen der Rehabilitation werden – je nach individueller Künstlerische RehabilitationBeeinträchtigung – verschiedene berufliche, medizinische, therapeutische und soziale Maßnahmen bzw. Heilmittel, beispielsweise physikalische Anwendungen, verwendet. Darüber hinaus bekommen Patienten u. a. Unterstützung in Form von Gehilfen oder Korsetts.

Neben einer psychologischen Begleitung, einer medikamentösen Therapie, einer neuropsychologischen Behandlung und einer individuellen Schulung, basiert die Rehabilitation auf körperorientierten und künstlerischen Therapien.(1)

Nicht nur der Patient, sondern auch der Arbeitgeber sowie die Rentenversicherung profitieren von einer erfolgreichen Rehabilitation, da die Arbeitskraft wiederhergestellt wird und die Versicherung einen Beitragszahler behält und keine Rentenzahlung ausschütten muss. (3)

Kostenübernahme einer Reha

Kosten für RehabilitationEine ambulante Rehabilitation wird zunächst durch einen Arzt verordnet. Vor Beginn der Behandlung müssen Betroffene die Übernahme der Kosten für eine ganztägig ambulante, eine stationäre oder eine teilstationäre Rehabilitation selbst beantragen.

Damit die Therapie in einer Rehabilitationseinrichtung genehmigt wird, müssen verschiedene Aspekte erfüllt sein. Zunächst muss der Antragsteller aufzeigen, dass die Teilhabe – die Einbindung ins Berufsleben und in die Gesellschaft – krankheitsbedingt gefährdet ist.

Darüber hinaus ist eine ausreichende Motivation, an den Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen, relevant. Gleiches gilt für die physische und psychische Verfassung.

Nicht zuletzt muss auch die Erfolgsaussicht, dass die Rehabilitation den gewünschten Effekt – also die Eingliederung in Alltag und Beruf – erzielt, als realistisch eingestuft werden.

Für die Kostenübernahme sind je nach individueller Situation die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, der Bund der Deutschen Rentenversicherung oder deren Regionalträger und in Ausnahmefällen auch die Haftpflichtversicherung verantwortlich. (1)

Zielsetzungen einer Rehabilitation

Zielsetzungen einer RehabilitationRehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, negative Krankheitsfolgen zu reduzieren und die Lebensqualität zu verbessern. Diesbezüglich sollen Personen wieder stufenweise in den Alltag und das Berufsleben – gegebenenfalls über eine berufliche Qualifikation bzw. eine Umschulung oder eine Anpassung von Arbeitsplatz oder Wohnung – eingebunden werden.

Vor der Reha wird durch einen Arzt beurteilt, in welchem Ausmaß sich die Gesundheitsstörung auf Aktivitäten, die Körperfunktionen und die Teilhabe auswirkt. Zur Einschätzung kann beispielsweise die International Classification of Functioning, Disability and Health genutzt werden.

Im Rahmen der Zielsetzung definieren Arzt und Patient die individuellen Ziele. Während sich die körperliche Ziele unter anderem auf die Verbesserung von Ausdauer, Beweglichkeit und Kraft beziehen, gehören zu den Aktivitätszielen das Wiedererlangen von Mobilität und der Fähigkeit, die für den Alltag benötigt werden. Diesbezüglich sind Anziehen, Essen, Körperhygiene und die Bewältigung des Haushalts zu nennen. In diese Kategorie fällt auch der Wiedereinstig ins Berufsleben.

Die psychosoziale Zielsetzung basiert wiederum auf der angemessenen Bewältigung der Krankheit und auf dem Erlernen eines bewussten Gesundheitsverhaltens.(1)

Ambulante und stationäre Rehabilitation

Staionäre RehabilitationInsbesondere in der Neurologie wird häufig bereits im Laufe einer akutstationären Therapie mit Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Im Rahmen der Frührehabilitation ist eine Interaktion zwischen den primär behandelnden Fachabteilungen und dem Rehabilitationsteam möglich.

Die klassische Anschlusstherapie bei neurologischen Erkrankungen in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung erfolgt gewöhnlich nicht später als zwei Wochen, nachdem die akute Behandlung abgeschlossen ist.

Bei chronischen Erkrankungen erfolgt die Rehabilitation ebenfalls häufig stationär, wobei viele Maßnahmen generell auch ambulant im Anschluss an einen stationären Aufenthalt durchgeführt werden können.

Ältere Personen und multimorbide Personen können auch zu Hause rehabilitiert werden, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen, wenn andere Angebotsformen nicht greifen.

Es kann je nach Situation sinnvoll sein, die Angehörigen mit in die Therapie einzubeziehen.(1)

Erkrankungen, die eine Rehabilitation nötig machen

Rehabiliation bei Herz- und KreislauferkrankungenNeben neurologischen Erkrankungen – beispielsweise einem Schlaganfall – oder orthopädischen Operationen, ist eine Rehabilitation auch nach akuten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (u. a. Herzinfarkt), nach Unfällen oder bei Tumorerkrankungen sinnvoll.

Gleiches gilt für chronische Erkrankungen, falls die Erkrankung selbst oder ihre Folgen das Risiko beinhalten, dass Betroffene nicht mehr am Berufsleben oder am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. In diesem Zusammenhang sind Stoffwechselstörungen wie Adipositas, Diabetes oder chronische Lungenerkrankungen wie COPD zu nennen.

Auch der Bedarf an einer Rehabilitation im Rahmen psychischer Erkrankungen nimmt zu. Die geriatrische Rehabilitation ermöglicht wiederum älteren Personen länger selbstständig zu bleiben und hilft, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.(1)


Quellenverzeichnis

1. Apotheken Umschau: Rehabilitation, https://www.apotheken-umschau.de/Reha, abgerufen am 30. März 2017.

2. Apotheken Umschau: Ergotherapie: Üben für den Alltag, https://www.apotheken-umschau.de/Ergotherapie, abgerufen am 30. März 2017.

3. Deutsche Rentenversicherung: Rehabilitation – Chance auf einen erfolgreichen Neustart, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/Rehabilitation_node.html, abgerufen am 30. März 2017.

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